Home » Gemeindeleben » Gemeindeseiten » Traumjob Küster*in – trotz Sonntagsarbeit?

Traumjob Küster*in – trotz Sonntagsarbeit?

Über 12 Jahre war ich als Küsterin in unserer Kirchengemeinde tätig. Das war eine erfüllende Aufgabe. An diese Zeit habe ich viele schöne Erinnerungen. Ich bin vielen Menschen begegnet. Immer wieder kam es zu intensi-ven Gesprächen. Es ist ein Unter-schied, ob ich hin und wieder bestimmte Gemeindeglieder im Gottesdienst treffe oder ob ich fast jeden Sonntag an der Tür stehe, die Menschen begrüße und ihnen die Gesangbücher gebe. Manchmal ist die Küsterin der niedrig-schwelligere Anlauf-punkt für ein Anliegen, mit dem jemand sich nicht gleich an den/die Pfarrerin wenden möchte. Darum ist Verschwiegenheit ganz wichtig.
Der Kirchraum in unserem Ge-meindezentrum war für mich der zentrale Ort. Für den Gottes-dienst habe ich den Altar herge-richtet, das zum Kirchenjahr pas-sende Antependium aufgehängt, Blumen hingestellt, das Abend-mahlsgeschirr vorbereitet. Wäh-rend ich am Samstagnachmittag ganz allein im Kirchraum war, alles für den Gottesdienst am nächsten Morgen vorbereitete und das Licht durch die bunten Glasfenster fiel, habe ich eine ganz besondere Atmosphäre gespürt.
Zum Küsterinnendienst gehört der„Haushüterdienst“ (Küster, lateinisch custos = Wächter, Hüter), d.h. darauf zu achten, dass in den kirchlichen Räumen Ordnung herrscht. Für die Putzarbeiten haben wir zwei Reinigungskräfte angestellt. Wei-ter ist gelegentlich einzukaufen und – ganz wichtig – das Kirchen-cafe nach jedem Gottesdienst vorzubereiten. Viele Gottes-dienstbesucherinnen sitzen noch eine Zeitlang zusammen und kommen miteinander ins Gespräch. Für viele Gemeinde-glieder ist das ein fester Bestand-teil ihres sonntäglichen Kirchen-besuchs.
Und dann ist da noch das „Muskelaufbautraining“. Da un-ser Gemeindezentrum keine Kirchenbänke, sondern Stühle hat, müssen diese vor dem Got-tesdienst gerade gerückt werden, für einzelne Gemeindeveranstal-tungen in der Woche – wie z. B. die Frauenhilfe – sind im Grup-penraum Tische und Stühle zu stellen.
In der Küsterordnung der Ev. Kirche im Rheinland heißt es: „Der Küster übt ein kirchliches Amt aus. Er dient und hilft der Verkündigung, insbesondere im Gottesdienst, bei Amtshandlun-gen und anderen Veranstaltun-gen der Kirchengemeinde.“ Des-halb ist es auch vorgeschrieben, dass ich als Küsterin evangelisch sein muss. Der Dienst an Sonn- und evangeli-schen kirchlichen Feiertagen ist die wohl wichtigste Unterschei-dung zu den meisten anderen Berufen. Aber am Sonntagmittag ist der Dienst beendet und ich habe frei. Karfreitag, Ostersonn-tag, Christi Himmelfahrt, Heilig-abend und der 2. Weihnachtsfei-ertag sind in unserer Gemeinde Arbeitstage für Küsterinnen. Freie Feiertage sind: Ostermon-tag, Pfingstmontag und der 1. Weihnachtsfeiertag, es finden keine Gottesdienste statt, sowie Pfingstsonntag, wir feiern wir den Konfirmationsgottesdienst in der Stiftskirche Münstermaifeld. Reformationstag, Buß- und Bet-tag und Silvester sind Werktage mit Abendgottesdiensten.
Neben 6 Wochen Urlaub im Jahr gibt es pro Quartal ein freies Wochenende. In unserer Kir-chengemeinde gibt es viele enga-gierte Ehrenamtliche, die auch für eine Küsterinnenvertretung ansprechbar sind. Wenn also einmal ein wichtiger privater Termin anliegt, sprechen Sie uns an, wir bemühen uns gern um eine Lösung. Um eine Entlastung von der Sonn- und Feiertagsarbeit zu ermögli-chen, können wir uns auch vor-stellen, die Küsterinnenarbeit auf 2 Personen zu verteilen. Das erfordert natürlich eine verlässli-che Absprache zwischen beiden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfarrerin Susanne Albrecht, Tel. 02654-9641712 oder bei Frau Annegret Klasen,
Tel. 02654-1098.
Wenn Sie Lust bekommen haben, Teil unserer Dienstgemeinschaft zu werden und unsere Gemeinde mitzugestalten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Annegret Klasen
und Susanne Albrecht


Nächste Termine



Die heutige Losung

Haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.

3. Mose 22,31

Wer mich liebt, der wird mein Wort halten; und mein Vater wird ihn lieben, und wir werden zu ihm kommen und Wohnung bei ihm nehmen.

Johannes 14,23